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Gemeinsam
die Dynamik der Märkte ausschöpfen

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Impressum

Anschrift:
KANON AG
Große Straße 88
49074 Osnabrück

Telefon +49 541 200 746-0
Telefax +49 541 200 746-22

anfrage@remove-this.kanon.ag
www.kanon.ag 

Vorstand:
Andreas Stahmeyer
Thomas Dellwig

Aufsichtsrat:
Dr. Stefan Kolb (Vorsitzender)
Jens Breuer
Prof. Dr. Carmen Griesel

Sitz des Unternehmens:
Große Straße 88
49074 Osnabrück

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 3143 45334

Handelsregister-Eintrag:
HRB 211973 
Amtsgericht Osnabrück

Erlaubnis zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG i.V.m. § 86 Abs. 1 WpIG (vormals § 32 Abs. 1 KWG) Die bisherige Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG gilt gemäß § 86 Abs. 1 WpIG weiterhin als erteilt.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Thomas Dellwig (Adresse wie oben)

Webdesign und responsive TYPO3-Programmierung:
DIEWERBEREI, Werbeagentur aus Osnabrück

Haftungsausschluss:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Bildnachweise:
istockphoto.com © technotr
istockphoto.com © skyNext

Beschwerdeverfahren der KANON AG

Für Beschwerden hat die KANON AG eine Beschwerdemanagementfunktion eingerichtet, an welche Sie sich wenden können, sofern Sie sich beschweren oder Kritik äußern möchten. Sie können Ihre Beschwerden postalisch oder per Fax an folgende Adresse richten:

Postanschrift:
KANON AG 
Compliance 
Große Straße 88
D-49074 Osnabrück

Telefax 0541 - 200 746-22

Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.

Beschwerden können, unter kurzer Beschreibung des Sachverhalts sowie des Beschwerdegrunds und Angabe Ihres Namens, bei unserer Beschwerdemanagementfunktion (Bereich Compliance) eingereicht werden. Sobald uns eine Beschwerde erreicht, wird diese von uns umgehend bearbeitet. Sie werden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde eine Rückmeldung zu Ihrer Beschwerde erhalten. Sollte es sich aufgrund der Komplexität des Sachverhalts abzeichnen, dass der Bearbeitungsprozess längere Zeit in Anspruch nimmt, werden wir Sie innerhalb der oben genannten Frist informieren und Ihnen die Gründe der Verzögerung mitteilen.

Die KANON AG ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter e.V. (VuV) und damit der Schlichtungsstelle des VuV angeschlossen.

Vor dieser Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden können.

Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit die Möglichkeit eröffnet, kundenseits die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei. Die Adresse der VuV-Ombudsstelle lautet:

VuV-Ombudsstelle 
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur VuV-Ombudsstelle (u.a. Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter

http://vuv-ombudsstelle.de/

Mitwirkungspolitik

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist als weitere Pflicht für die KANON AG eine jährliche Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik (Mitwirkung, Abstimmungsverhalten) vorgesehen, die wir nachfolgend vornehmen.

Bericht über die Mitwirkungspolitik

Informationen zur Mitwirkung in Portfoliogesellschaften (betrifft Aktiengesellschaften) in Bezug auf Finanzportfolioverwaltungsmandate (Vermögensverwaltungsmandate) gemäß § 134a AktG in Verbindung mit § 134b AktG

  1. Die KANON AG übt keine Aktionärsrechte im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr.1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  2. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  3. Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs.1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  4. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  5. Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
  6. Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  7. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Osnabrück, Januar 2024

Informationspflichten nach der Offenlegungsverordnung

Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Offenlegungsverordnung: Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kundinnen und Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung über Aspekte der Nachhaltigkeit zu informieren.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung (also Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne einer Verletzung des ESG-Ziels einer Nachhaltigkeit im weiteren Sinne, nämlich E wie Environment/Umwelt, S wie Sozial ausgerichtetes Verhalten und G wie Governance/gute Unternehmensführung) können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Derartige Risiken lassen sich letztlich nicht vollständig ausschließen. Gleichwohl berücksichtigen wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der grundsätzlichen laufenden Beurteilung der Chance-Risiko-Positionierung der Anlagen unserer Portfolien auch Nachhaltigkeitsrisiken.

  • Für die Begrenzung von Risiken und damit auch Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und erforderlichenfalls auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen.

  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann weiterhin darin bestehen, dass wir im Rahmen des Investmentprozesses auf die Beurteilung anerkannter Rating-Agenturen, Analysten oder vergleichbarer Informationsquellen zurückgreifen.

  • Den gesellschafts- und wirtschaftspolitisch geforderten breiten Nachhaltigkeitsansatz wird KANON weiter begleiten. Eine konkrete Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder entsprechende nachhaltige Investitionen sind derzeit nicht beabsichtigt.

Artikel 4 Absatz 1 lit.b und 5 lit.b der Offenlegungsverordnung: Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren / Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, also die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist für uns unter anderem wegen nicht ausreichend vorhandener Messgrößen derzeit sachgerecht nicht möglich.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen möglicherweise entstehenden nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Artikel 4 Absatz 5 lit.a Offenlegungsverordnung: Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

  • Bei der Anlageberatung für Art. 8-Fonds berücksichtigen wir die Nachhaltigkeitsvorgaben aus den den Sondervermögen zugrundeliegenden Verkaufsprospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Diese finden Sie hier, hier und hier.

Artikel 5 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

  • Die Vergütungspolitik der Gesellschaft berücksichtigt keine variablen Vergütungsbestandteile, die die Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken begünstigen könnten.